Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nach den Osterferien ist das pandemische Geschehen schwer zu überblicken, die Regeln sind in sich nicht mehr konsistent, wir damit in einer unübersichtlichen Lage, in der wir für uns entscheiden müssen, was wir tun.
Der gültige Rahmenhygieneplan macht das ELG für alle schulfremden Personen (Eltern, etc.) zu einer 3-G-Einrichtung.
Der ministerielle Schulleiterbrief vom 01.04.2022 im Anschluss an die gültige Eindämmungsverordnung des Landes kennt keine verbindlichen Regelansagen mehr. Er betont die Freiwilligkeit aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, setzt auf eine nicht weiter erläuterte Eigenverantwortung aller. Lediglich die beiden Testungen in der Woche nach den Osterferien waren noch angesagt.
Die für uns in Halle bis zum 17.05.2022 gültige städtische Allgemeinverfügung wiederum regelt neben den Quarantänepflichten, dass Lerngruppen, in denen ein Infektionsgeschehen registriert wird, an den fünf nachfolgenden Tagen Maske tragen und Selbsttests durchführen müssen. Das gilt auch für alle Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dieser Lerngruppe unterrichten oder Schülerinnen und Schüler begleiten.
Nach den Osterferien sind wir vorsichtig in den Schlussabschnitt des Schuljahres gestartet. Die beiden Testungen haben keine besondere Dynamik des Infektionsgeschehens gezeigt.
Wir werden über ein Infektionsgeschehen informiert, das Schülerinnen und Schüler aus nahezu allen Jahrgängen betrifft, das aber im familiärem Umfeld während der Ferientage entstanden ist. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben nach den Ferien noch nicht am Unterricht teilgenommen.
Für diese Fälle gelten die Regelungen der städtischen Allgemeinverfügung zu Quarantänen, nicht aber die benannten Ansagen zu einer Masken- und Testpflicht.
Ab kommendem Montag (25.04.) wird im Schulhaus das Tragen eines Nase-Mund-Schutzes freigestellt. Eigenverantwortung möchten wir dabei so übersetzen:
- Wir wissen, dass die Teilnahme am Unterricht für die individuelle Schullaufbahn und für die sozialen Bedürfnisse junger Menschen eine hohe Bedeutung hat.
- Wir wissen, dass im Klassenraum auf 60 qm ca. 30 Personen zusammenkommen, das Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften dabei wichtige „Begleiter“ sind.
- Wir wissen, dass zu fast allen Klassen oder Lerngruppen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gehören, die eine besondere Achtsamkeit brauchen, um teilhaben zu können.
- Wir wissen, dass die richtig getragene Maske - insbesondere die FFP-2-Maske - einen sehr hohen Schutz vor einer Infektion bietet.
- Wir wissen, dass in der Abwägung dieser und weiterer persönlich relevanter Kriterien Menschen zu unterschiedlichen Antworten kommen. Niemand muss sich daher für seine Entscheidung besonders rechtfertigen.
- Wir wissen, dass ein verändertes Infektionsgeschehen auch wieder neue Regeln für alle bedeuten kann.
- Letztlich wissen wir, dass die Gefährdungen durch Covid-19 bzw. die Varianten des Sars-CoV-2-Virus nicht gebannt sind, wir aber mit diesen leben lernen können.
Eine anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler kann ab kommendem Montag nicht mehr durchgeführt werden – siehe allerdings die Regelung der städtischen Allgemeinverfügung.
Zum Schluss: Am Donnerstag (21.04.) konnten wir alle 105 Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs zu den diesjährigen Abiturprüfungen zulassen. Vom 25.04. bis zum 06.05.2022 werden die schriftlichen Abiturprüfungen geschrieben.
Ich bitte alle im Schulhaus, die für die Prüfungen gesperrten Bereich zu respektieren und durch achtsames Verhalten insbesondere in Pausenzeiten die Abiturientinnen und Abiturienten zu unterstützen.
Herzliche Grüße
Für die Schulleitung
Hans-Michael Mingenbach
Schulleiter