• die Kontaktperson mit der Klasse oder Lerngruppe „unverzüglich“ an einer täglichen Testung teilnimmt, die an den fünf folgenden Werktagen (Montag-Freitag) stattfindet.
• an diesen fünf Werktagen von allen Personen der jeweiligen Klassen oder Lerngruppen in geschlossenen Räumen ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Nach den im Sekretariat vorliegenden Informationen beobachten wir aktuell in allen Jahrgängen ein wachsendes Infektionsgeschehen. Besonders betroffen sind dabei die weniger geimpften Jahrgänge der Unterstufe und der Jahrgang 11.
Um nun zu vermeiden, dass allein der Kontakt zu einer infizierten Person in der Schule zum Ausschluss vom Präsenzunterricht führt, baut die städtische Regelung mit der Test- und Maskentragepflicht eine Brücke, geht damit aber über die Regelung in der Eindämmungsverordnung des Landes hinaus. Eindeutig häusliche Kontakte bleiben allerdings von der Regelung ausgenommen.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gesundheit werden wir in der Woche vom 14.03. bis zum 19.03.2022 wieder täglich in allen Klassen und Lerngruppen testen.
Mit dem 19.03.2022 endet die Gültigkeit der städtischen Eindämmungsverordnung wie auch die der Eindämmungsverordnung des Landes. Welche Regeln den schulischen Alltag in der Zeit ab dem 21.03. betreffen, erfahren wir sicherlich in den kommenden Tagen.
Herzliche Grüße
Für die Schulleitung
Hans-Michael Mingenbach
Schulleiter