• Tägliche Testung – analog zur 3G-Regelung für kontaktintensive Arbeitsplätze müssen Schülerinnen und Schüler nun täglich den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, täglich in der Schule getestet werden oder ein negatives Testergebnis nachweisen.
Dabei gelten selbstverständlich die bekannten Regelungen für Geimpfte und Genesene. Zugleich bitten wir alle im Schulhaus angesichts des galoppierenden Infektionsgeschehens die Testungen zur eigenen Kontrolle zu nutzen.
• Befreiung von der Präsenzpflicht – Grundsätzlich gilt: Die Schulpflicht wird durch den Besuch des Unterrichts in der Schule erfüllt. Das Land Sachsen-Anhalt räumt jetzt erneut ein: „Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten schriftlich von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden. […] Die Abmeldung muss durch die Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht.“ Einen Anspruch auf Beschulung im „Homeoffice“ gibt es nicht. Lediglich Aufgaben im Sinne von Hausaufgaben sollen zur häuslichen Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Die dritte Neuigkeit im Schulleiterbrief betrifft die Weihnachtsferien. Freitag, 17.12.2021 ist der letzte Schultag im Jahr 2021. Unsere Weihnachtsferien sind verlängert, um – so sieht es Bildungsministerin Feußner – Infektionsketten durch eine längere Reduzierung der Kontakte zu brechen.
In einem weiteren Brief an die Schulen ruft Bildungsministerin Feußner engagiert zum Impfen auf – siehe den Link.
Liebe Eltern, derzeit gelten zwei unterschiedliche Regelsysteme, mit denen auf Infektionsgeschehen reagiert wird:
- Erfolgt die Entdeckung der Infektion aufgrund der schulischen Testung, geht – bei PCR-Test-Bestätigung - nur die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler in Quarantänen. Eine Kontaktpersonenregelung gibt es in der Schule nicht mehr. - Deshalb tragen wir u.a. im Elisabeth-Gymnasium an allen Orten im Schulhaus - auch im Unterricht – zumindest einen medizinischen Mund-Nase-Schutz. Geschwisterkinder von positiv getesteten Schülerinnen oder Schülern des ELG gelten als häuslicher Kontakt und unterliegen damit den Regelungen der städtischen Eindämmungsverordnung.
- Erfolgt die Entdeckung der Infektion vor häuslichem Hintergrund, gelten die Bestimmungen in den §§ 3-5 aktuellen städtischen Eindämmungsverordnung – siehe den Link.
Wir bitten Sie nochmals eindringlich: Informieren Sie direkt das Sekretariat der Schule, wenn Sie einem Infektionsverdacht bei Ihrem Kind nachgehen.
Mit herzlichen Grüßen
für die Schulleitung des Elisabeth-Gymnasiums
Hans-Michael Mingenbach
Schulleiter